Allgemeine Geschäftsbedingungen – Hussen deluxe GmbH
1. Angebot und Vertragsabschluss
(1) Unsere Hussen werden gewaschen und gebügelt vermietet.
(2) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich bis zum Erhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.
(3) Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn uns eine, vom Kunden, unterschriebene Auftragsbestätigung vorliegt.
(4) Bei Stornierungen nach Vertragsabschluss wird eine Stornogebühr fällig.
(5) Änderungen der Stückzahlen bedürfen grundsätzlich der Schriftforn. Änderungswünsche sind
spätestens 14 Tage vor dem genannten Liefertermin zu stellen. Sie werden durch schriftliche Bestätigung durch
beide Parteien wirksam.
2. Stornogebühren
(1) Stornierungen nach Versendung des Mietgegenstandes sind ausgeschlossen und werden voll berechnet. Auch
unbenutzte Mietgegenstände werden voll berechnet.
(2) Storno in weniger als 3 Tagen vor Anlieferungsdatum werden voll berechnet.
(3) Bei Kündigung des Vertrages,durch den Kunden ist der Kunde, ab Kündigung 14 Tage vor Auslieferungstermin,
verpflichtet 25% des Auftragswertes als Rücktrittsgebühr zu bezahlen.
3. Service und Zahlungsbedingungen
(1) Der Mietpreis wird entweder bei Abholung oder 7 Tage vor Postversand unserer Hussen fällig. Erfolgt kein rechtzeitiger Zahlungseingang, sind wir berechtigt, die Auftragsdurchführung zu verweigern.
(2) Bei Kündigung des Vertrages, durch den Kunden, ist der Kunde verpflichtet, 25% des Auftragswertes, als Rücktrittsgebühren zu bezahlen.
(3) Unsere Stuhlhussen werden nur gegen Vorauszahlung vermietet.
(4) Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein späterer Zahlungstermin vereinbart werden. Dies
bedarf aber unserer schriftlichen Zustimmung und kann nur Stammkunden gewährt werden.
(5) Die Rechnungsstellung bei Stammkunden kann, durch zu späte Zahlungen des Kunden, jederzeit wieder
revidiert werden.
4. Mietdauer
(1) Die Hussen werden rechtzeitig 1-2 Tage vor der Veranstaltung dem Kunden zur Verfügung gestellt.
(2) Die Standardverleihdauer beträgt 4 Tage. Ab dem 5. Tag der Verleihdauer werden pro Tag 25% des Verleihwertes berechnet. Es zählt der Poststempel.
5. Schäden oder Verlust von Mietgegenständen
(1) Der Kunde hat uns unverzüglich jede Beschädigung, Veränderung, Zerstörung oder Verlust der Mietsache anzuzeigen.
(2) Der Kunde/Auftraggeber hat die Mietgegenstände gegen sachfremden Zugriff Dritter unbedingt zu schützen. Der Kunde/Auftraggeber trägt alleine das Risiko und haftet somit für die entstandenen Kosten bei Verlust, Zerstörung und Beschädigung der Mietgegenstände. Der Schadenersatz ist zusätzlich zum Vertragspreis zu leisten und erfolgt durch Rechnungsstellung. Der beschädigte Mietgegenstand geht mit Begleichung der Schadenersatz-Rechnung zum persönlichen Eigentum des Kunden/Auftraggeber über. Ist eine Reparatur möglich, trägt die Kosten der Kunde.
(3) Bei Beschädigungen, Brandflecken und Flecken an der Tischwäsche, die nicht entfernt werden können oder fehlen, berechnen wir den Kaufpreis. Die beschädigte Husse geht dann an den Mieter/Auftraggeber/Veranstalter über.
(4) Mehrkosten der Reinigung (bspw. Stockflecken, Wachsflecken, Weinflecken usw. ) werden berechnet und erfolgt
durch Rechnungsstellung.
(5) Die Rücknahme der Mietgegenstände erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Fehlmengen, Beschädigungen, oder
Mehrkosten der Reinigung, zum Teil erst später ermittelt werden können.
6. Versand
(1) Die Versandkosten( auch Zusatzkosten wie bspw. Expressversand) trägt ausschließlich der Kunde / Auftraggeber.
(2) Versendet wird mit dem Paketdienst und erfolgt erst nach Zahlungseingang.
(3) Unfreie Rücksendungen werden von uns nicht angenommen. Kommt es durch unfreie Rücksendungen zu Verzug der 4 Miettage, werden dem Kunden/Aufraggeber ab dem 5. Tag der Verleihdauer pro Tag 25% des Verleihwertes berechnet. Es zählt der Poststempel!
(4) Die Rückführung der Ware erfolgt entweder durch Abholung oder bei nicht berchneten Versandkosten wird die Ware von dem Kunden am vereinbarten Anlieferungstermin wieder zurückgebracht!!!
(5) Die Rücksendung des Mietgegenstandes erfolgt ungereinigt, jedoch unbedingt trocken, da
sonst Stockflecken entstehen, die oft nicht mehr zu entfernen sind.
(6) Bereitstellung des Mietgegenstandes zur Abholung nur, im nicht beschädigten, Originalkarton.
Falls der Originalkarton beschädigt sein sollte, bitte gleiche Grösse wie Originalkarton
verwenden. Der Karton darf nicht feucht werden.
7.Anlieferung
(1) Der auf der Auftragsbestätigung angegebene Termin, ist der spätmöglichste Termin. Der
Mietgegenstand kann durchaus auch früher wie angegeben angeliefert werden. Auf die
Zustellzeit durch den Paketdienst haben wir keinen Einfluss und auch keine Einsicht und können dem Kunden
daher auch keine Information über die Anlieferungszeit geben.
8. Mängel bei Mietgegenstand
(1) Mängel bei Lieferung (Anzahl, Modell, Grösse, Farbe…) müssen vor dem Veranstaltungstermin (zu regulären
Arbeitszeiten) durch E-Mail oder Telefonanruf (vormittags) angegeben werden. Spätere Beanstandungen
können nicht berücksichtigt werden.
(2) Unsere Mietgegenstände werden sorgfältig zusammengelegt. Daher sind unvermeidliche Knickfalten kein Reklamationsgrund.
9.Abholung
(1) Der Mietgegenstand wird vom Mieter verbindlich am Abholtermin zur Abholung bereit gehalten.
(2) Der auf der Auftragsbestätigung angegebene Abholtermin, ist der frühstmöglichste Termin. Der Mietgegenstand kann
durchaus auch einen Tag später abgeholt werden. Auf die genaue Abholzeit durch den Paketdienst haben wir keinen
Einfluss und auch keine Einsicht und können daher keine Informationen über die Abholzeit an den Kunden
weitergeben.
Stuttgart, 26.12.2011